Auf den ersten Blick zeigt diese Ansichtskarte nichts Besonderes, eben nur das Billebassin mit Kirche und Hasse-Haus – aber die unscheinbaren Holzgestelle im ufernahen Wasser (in dieser Ansicht unterhalb des Kirchturms) zählten zu den „Alten Bergedorfer Gerechtsamen“: sie hielten sogenannte Hütefässer, d.h. Holzkästen zur Fischhaltung, und etwas weiter links stand das im folgenden Artikel genannte „Fischerhaus“.
1914 verschwanden die Hütefässer (und 1915 werden die früheren Eigentümer ihnen angesichts der Versorgungslage nachgetrauert haben), die zu betreiben bis dahin ein „uraltes“ Privileg mehrerer Grundeigentümer bzw. Pächter gewesen war, und es entfiel auch die Tonne Bier (bzw. ihr Gegenwert in Geld), die der Pächter der Lohmühle in jedem sechsten Jahr an den Staat, d.h. Hamburg, zu liefern hatte.
Solche an ein Grundstück gebundene „Gerechtsame“ waren im Mittelalter und in der frühen Neuzeit entstanden – die letzten fielen also erst im 20. Jahrhundert, wie auch in der Dissertation von Georg Staunau nachzulesen ist: das vor der Einführung des modernen Grundbuchs für Bergedorf 1886 – 1888 gebräuchliche Stadtbuch wurde nach „Personalfolien“ geführt und enthielt all die alten Zöpfe, deren letzte nun (immerhin später als beim preußischen Militär und in China) abgeschnitten waren.
Der Verfasser des Artikels in der Bergedorfer Zeitung wird mit „W–p.“ angegeben, und nach dem Bergedorfer Adressbuch 1915 kann es sich nur um Gustav Weitkamp gehandelt haben, der dort als Buchdrucker verzeichnet ist und später als Herausgeber und Schriftleiter des von 1925 bis 1936 erschienenen Bergedorfer Schloß-Kalenders fungierte. Ein weiterer Artikel über die Landgewinnung an einem Haus am Blickgraben dürfte ebenfalls der Feder Weitkamps entstammen, wenn auch das Autorenkürzel auf „-p.“ beschränkt ist.