Wer eine „beschlagnahmefreie Wohnung“ in guter Wohnlage suchte, hatte Geld, denn beschlagnahmefrei waren nur seit Mitte 1918 geschaffene Neubauwohnungen, und für diese konnte ein Mietverhältnis einschließlich der Miethöhe zwischen Vermieter und Mieter frei ausgehandelt werden.
Für alle anderen Wohnungen galt, dass das Wohnungsamt weitgehende Rechte hatte, bis hin zur Beschlagnahme (siehe u.a. den Beitrag zur Wohnungsmangelverwaltung). Die Mieten durften ab dem zweiten Halbjahr 1926 erstmals seit Kriegsende wieder auf die Höhe der Vorkriegs-„Friedensmiete“ steigen (BZ vom 26. und 30. Juni 1926).
1918 hatte die Stadt den Bedarf an zusätzlichen Wohnungen auf 445 geschätzt (siehe den Beitrag zu den Wohnverhältnissen 1918), aber die Zahlen für 1925 zeigen einen noch größeren Mangel: von den 805 am Jahresanfang registrierten Wohnungssuchenden konnten 245 über das Wohnungsamt versorgt werden, aber da 439 Fälle hinzukamen, wurde das Defizit noch größer. Dabei waren die Zahlen noch geschönt: etwa 50 Wohnungssuchende lebte in Behausungen, die „bei normalem Wohnungsmarkt als unbewohnbar sich ergeben würden.“



