Der Grundstückstausch für das Amtsgericht und das Schillerufer

Bergedorfer Zeitung, 20. Oktober 1920

Endlich! Bergedorf sollte für das Amtsgericht, das bis dahin im Schloss beengt untergebracht war, ein eigenes Gebäude erhalten, das auch das Gefängnis aufnehmen sollte. Seit 1905 hatte es diverse Standortvorschläge gegeben, wie Hans Böhrnsen im Lichtwarkheft Nr. 43 (1980) (S. 31-34) schreibt, 1912 hatte der Staat Hamburg dafür auch eine Fläche in Bergedorf gekauft, die er nun aber gegen eine andere, die der Stadt Bergedorf gehörte, eintauschen wollte.

Auf den ersten Blick war das kein gutes Geschäft für Hamburg: man gab 9.433 qm hin und erhielt im Gegenzug nur 3.747 qm – der Tausch sollte „schlicht um schlicht“, also ohne irgendwelche Zahlungen, erfolgen. Aber der Blick auf alte Karten erklärt einiges: die „Hamburger“ Fläche lag zwischen Ernst-Mantius-Straße, Brauerstraße und Bille, und auf der Karte von 1875 ist der ganze Bereich mit der Bezeichnung „Im Brook“ als feuchte Wiese eingezeichnet, die Karte von 1904 zeigt die hinzugekommene Ernst-Mantius-Straße, deren Anlieger sich mehrfach über hohe Wasserstände der Bille beschwerten (siehe den Beitrag zum Überschwemmungsgebiet). Hier also lag die große Fläche, die Hamburg an Bergedorf abtrat (siehe die Karte von 1904: vermutlich die Fläche ohne Flurstücknummer hinter der Bebauung an der Ernst-Mantius-Straße): im Gegensatz dazu war die „Biehlsche Insel“ baureif, und darin lag der Vorteil für Hamburg (dass der Baubeginn erst 1925 erfolgte, ist wohl auf die Inflation zurückzuführen).

Die Bille vor der Umgestaltung, Blickrichtung stromauf (Ansicht 1917 oder früher)

Die Stadt Bergedorf hatte eine große Entwicklungsfläche erhalten, das war ihr Vorteil. Sie hatte auch Pläne: es sollte durch Aufhöhung eine „Uferstraße“ geschaffen werden, wofür Hamburg 200.000 Mark Zuschuss zahlte (siehe Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft 1920, Senatsantrag Nr. 656). Außerdem wollte der Magistrat zwei „Wohnwege“ anlegen und mit einem Siel ausstatten (BZ vom 16. Oktober), was vermuten lässt, dass eine Bebauung des Gebiets beabsichtigt war. Letztlich wurde beschlossen, nur einen Wohnweg anzulegen, doch man muss fragen, ob er überhaupt ausgeführt wurde, denn heute scheint er nicht vorhanden zu sein, und auch zur Wohnbebauung des Bereichs kam es nicht.

Die Uferstraße (nach 1926), Blickrichtung stromab

Die Uferstraße jedenfalls wurde geschaffen und bekam Jahre später den Namen Schillerufer. Das gesamte Gebiet zwischen dem Hauptarm der Bille und dem östlich abzweigenden Nebenarm, der in den Schlossgraben mündete, ist heute eine zentrumsnahe Grünanlage mit Minigolfplatz und baumbestandener Uferpromenade; der Nebenarm ist verschwunden.

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