Das Rauchen im Konzertsaal und anderswo

Bergedorfer Zeitung, 23. Januar 1925

Man weiß ja nie, ob Dorfbewohner sich angemessen benehmen können – deshalb wollte der Bergedorf-Sander Volkschor die Benimmregeln für sein Konzert in Zollenspieker schon im Vorfeld klarstellen: während des Konzerts sollte es keinen Getränkenachschub geben und: während des Konzerts durfte nicht geraucht werden. (Ob beides auch für eventuelle Konzertpausen galt, ist nicht bekannt.) Den nicht überragenden Besuch führte der BZ-Bericht allerdings auf „das herrschende schlechte Wetter“ (BZ vom 9. Februar) zurück und nicht auf einen Boykott durch Raucher und Trinker.

Seine weiteren Konzerte gab der Volkschor 1925 unter freiem Himmel bzw. in der Aula der Stadtschulen – und in Schulräumen durfte generell nicht geraucht werden, auch nicht im Zuhörerraum eines Gerichtssaals (BZ vom 28. März und 5. Juni). Das Rauchen im Walde war gleichfalls verboten, woran die Gemeinde Sande nach einem Feuer in den Tannen per Bekanntmachung erinnerte (BZ vom 19.Mai).

Ansonsten wurde das Tabakrauchen weitgehend toleriert, doch wurde es nicht mehr so positiv gesehen wie während des Weltkriegs (siehe den Beitrag zum Tabaktag). Die Berliner Ärztin Dr. Cordes stellte in einem Namensartikel über „Die Frau und das Rauchen“ fest, dass vierzig Jahre zuvor das Rauchen der Frau als „durchaus emanzipiert und unschicklich galt“, aber nun würde es „keinem noch so auf den Ruf achtenden Lokal … auffallen, deswegen eine Dame, wie einst, hinauszuweisen.“ (BZ vom 15. August)

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