Die neuen (reichsweit einheitlichen) Uniformen der Eisenbahnbeamten waren schlichter gestaltet als ihre Vorgänger, denn „Achselstücke, Dienstauszeichungsschnüre, Degen usw.“ gab es nicht mehr, wohl aber eine Fülle von „Dienstzweigabzeichen“. Ob eine einheitliche äußere Kennzeichnung der offiziell auskunftserteilungsberechtigten Bahnmitarbeiter geholfen hätte, die Klagen über Defizite im Auskunftswesen „zum Verstummen zu bringen“, ist durchaus fraglich.
Kurz vor der neuen Dienstkleidung bei der Reichsbahn waren schon neue Dienstbezeichnungen eingeführt worden. Der hierarchisch Höherstehende hatte meist ein „ober“ in seinem Titel, aber warum dieses „ober“ mal in die Bezeichnung eingefügt wurde („Triebwagenoberschaffner“) und mal vorangestellt („Obertriebwagenführer“) wurde in der BZ nicht erläutert. Pensionierte Bahner aller Ränge erhielten übrigens das Recht, ihre frühere Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „a.D.“ weiterzuführen (BZ vom 3. März).
Ob das auch auf die Ehefrau übertragen werden durfte und Frau Stüwe aus Lauenburg damit ggf. zur „Frau Oberweichenwärterin a.D.“ avancierte, wurde nicht recherchiert.
Abbildungen der damals neuen Uniformen wurden online nicht gefunden; die Print-Publikation Hartmut Schöttge, Eisenbahneruniformen der Deutschen Reichsbahn 1924 bis 1934, Delitzsch 2007, 26 S., wurde nicht eingesehen.