Acht Stunden sind genug, meinten die Arbeiter der Güterabfertigung auf dem Bahnhof der Reichsbahn in Bergedorf, und verweigerten die neunte Stunde – die Bahn berief sich auf die Ende 1923 eingeführte allgemeine Verlängerung der Arbeitszeit (siehe den Beitrag zur Arbeitszeitverlängerung) auf neun Stunden täglich und sprach von Vertragsbruch.
Die Bahn beließ es nicht bei Worten: in Bergedorf wie in anderen Streikorten entließ sie alle Bahnarbeiter und kündigte den Einsatz der Technischen Nothilfe an. Diese übernahm schon am nächsten Nachmittag den Bergedorfer Güterbahnhof (BZ vom 4. April), konnte aber den Ausfall der regulären Beschäftigten nicht kompensieren und forderte deshalb weitere Verstärkung an – ob die Bergedorfer in der Güterabfertigung oder in der Bahnmeisterei ihren Streikbrecherdienst verrichteten, ließ sich nicht klären. Der Güterverkehr stockte jedenfalls erheblich; zeitweise gab es Annahmesperren (BZ vom 7. April), und nachdem der Tarifkonflikt beigelegt worden war (BZ vom 10. und 11. April), dauerte es noch eine Woche, bis alle Beschränkungen aufgehoben waren (BZ vom 17. April).
Im Sommer gab es für die Ortsgruppe Bergedorf der Technischen Nothilfe dann einen Probealarm, bei dem der „Führer der Ortsgruppe“ (leider kein Name genannt) das Einsatzspektrum der Organisation schilderte: an erster Stelle nannte er „Notarbeiten in lebenswichtigen Betrieben“, worunter man wohl die Streikbrechereinsätze zu verstehen hat. Die weiteren genannten Aufgaben beim Schutz vor und bei der Bewältigung von Katastrophen nimmt heute die Nachfolgeorganisation Technisches Hilfswerk wahr.