Es gab mehr Platz in den Lehrerzimmern – in den Klassen wurde es meist enger: zahlreiche Lehrer mussten zum 1. April aufgrund der Verordnung über den Personalabbau den Schuldienst verlassen (siehe auch den Beitrag zu den Entlassungen): sieben Lehrer der Hansa-Schule in Bergedorf schieden aus; drei wurden aus Hamburg nach Bergedorf versetzt. Die verbliebenen Lehrkräfte mussten mehr Unterricht geben, z.T. für zusammengelegte Klassen, und es durften nur zwei statt der nach den Anmeldezahlen erforderlichen drei Realquinten eingerichtet werden (hierzu und zum Folgenden Ferdinand Ohly, S. 57ff.).
Den anderen Schulen erging es nicht besser; an den vier Stadtschulen wurden sechs Lehrkräfte in den (einstweiligen) Ruhestand und fünf nach Hamburg versetzt; die Luisenschule verlor drei durch Versetzung, eine durch Pensionierung, und eine Lehrerin „schied als verheiratete Lehrerin aus“ (BZ vom 31. März) – wenn ihr Ehemann ein „ausreichendes“ Einkommen hatte, bekam sie nicht einmal eine Rente oder Pension, wie sich aus einem vergleichbaren Fall in Sande ergab; dort hieß es zum „Abbau“ der Lehrerin Brüdt: „Weil ihre wirtschaftliche Lage durch die Heirat gesichert ist, ist der Staat nach den gesetzlichen Bestimmungen zu keiner Gegenleistung verpflichtet.“ (BZ vom 2. Mai)
Die Entlassungen trafen junge Kräfte, aber auch langjährige Oberlehrer, die „zur Disposition“ gestellt wurden – ob sie die Einkommenseinbußen durch Privatunterricht (Nachhilfe) kompensieren konnten, ist fraglich.