Die Probleme der Kleinbahn BGE

Bergedorfer Zeitung, 31. Mai 1923

BZ, 31. Mai 1923

Es war die sechste Tariferhöhung des Jahres, die die Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn hier bekanntgab – es sollte nicht die letzte sein. Aber die Fahrpreise waren nicht das einzige Problem der BGE: um Personal einzusparen, wurden die Schranken an der Holtenklinke aufgehoben.

Vermutlich waren die Schranken (auch an anderen Bahnübergängen in Bergedorf) nach dem Kriegsausbruch 1914 installiert worden. Waren vor dem Krieg 12 bis 14 Zugpaare täglich zwischen Bergedorf und Geesthacht unterwegs gewesen, so stieg der Verkehr rapide an und erreichte mit 69 Zugpaaren das Maximum am Ende des Krieges, wobei in diesen Zahlen die Güterzüge nicht enthalten sind. Wegen der starken Zunahme war die Gesamtstrecke zweigleisig ausgebaut worden, durch Neubau eines Verbindungsgleises konnten in Bergedorf Züge direkt von Hamburg Richtung Pulverfabrik Düneberg und Dynamitwerke Krümmel geführt werden – aber nach Kriegsende ging die Zugfrequenz auf etwa 16 Paare zurück, und dafür meinte man, auf die Schranken an der Holtenklinke verzichten zu können. Das zweite Gleis wurde ebenso zurückgebaut wie das Verbindungsgleis und eine Abzweigung von Besenhorst nach Düneberg-West (siehe hierzu Jürgen Opravil, S. 44-58).

BZ 4. August 1923

Mehrfach wurde der Betrieb wegen Kohlenmangels eingeschränkt und wurden Züge wegen schlechter Auslastung eingestellt (BZ vom 3. Februar, 18. Juni und 3. August), sodass der Fahrplan im Laufe des Jahres immer dünner wurde und die eisenbahnrechtliche Einstufung als Kleinbahn uneingeschränkt zutraf. Auch gab es Vandalismus an den Bahnanlagen (BZ vom 12. Februar), und die Fahrgäste verhielten sich nicht immer vorbildlich: in den Arbeiterzügen zur Marschbahn-Baustelle gab es tätliche Angriffe auf das Bahnpersonal (BZ vom 17. und 18. Mai).

Immerhin konnte für 1922 eine Dividende von fünf Prozent ausgezahlt werden – pro Aktie also 50 Mark (BZ vom 9. Juli; Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in der BZ vom 27. Juli). Wer zehn Aktien sein eigen nennen konnte, hätte sich für die Dividende ein Rundstück kaufen können (BZ vom 20. Juli).

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