Es kann nicht überraschen, dass angesichts der allgemeinen Inflation auch der Besuch einer höheren Schule, d.h. eines Gymnasiums oder Lyzeums, teurer wurde, aber nicht alle waren in gleichem Maße betroffen. Vergleicht man die ab 1. April 1923 geltenden Sätze mit denen vom Oktober 1921, so zeigt sich, dass die Gebühr für die unterste Stufe vervierfacht wurde (von 100 auf 400 Mark), für die höchste Stufe überproportional auf das Vierundzwanzigfache (von 1.000 auf 24.000 Mark), jeweils pro Jahr für das erste Kind an einer höheren Schule. Die Möglichkeit der vollständigen Befreiung wurde beibehalten. Bei dieser progressiven Erhöhung spielten soziale Gesichtspunkte offenkundig eine Rolle, denn man wollte ja den Zugang breiterer Bevölkerungsschichten zur höheren Bildung ermöglichen.
Bei den weiteren Erhöhungen des Schulgelds wurde aber nur ein Multiplikator eingesetzt, der alle im gleichen Maße traf (BZ vom 2. Mai, 25. August, 1. November), und man landete schließlich im Billionenbereich – pro Monat (BZ vom 24. und 30. November).
Bei diesen Neufestsetzungen blieben Hamburger und Bergedorfer Kinder aber privilegiert, denn für sie gab es einen Mehrkinderrabatt, der auf die Kinder z.B. aus Sande nicht zur Anwendung kam. Am schlimmsten waren „nichtreichsdeutsche Unterhaltspflichtige“ betroffen: sie hatten das Fünffache des jeweiligen Maximalsatzes zu zahlen.
Die Schulgeldsätze von 1921 sind im Beitrag Höhere Schule für höhere Töchter wiedergegeben.