Der Fischfang im Schleusengraben und in der Bille

BZ, 3. März 1923

BZ, 14. Juli 1923

Die Pächter der Gewässer in Bergedorf passten auf: Angeln und andere Fischfanggeräte durften nur mit Genehmigung eingesetzt werden, und die Erlaubnis ließ sich der jeweilige Pächter durch den Verkauf von Angelkarten bezahlen.

Bergedorfer Zeitung, 9. März 1923

Ob in die Pachtung des Fischereirechts auch der Fang von Salzheringen eingeschlossen war, muss bezweifelt werden, und so machten sich einige „Knaben“ darüber her, als aus einer zerbrochenen Tonne der Firma August Gehrhus zahlreiche Salzheringe in den Schleusengraben stürzten. Ein derartiges Ereignis hatte es laut BZ noch nie gegeben: der Vorfall sei eine „den alten Ben Akiba Lügen strafende Tatsache“. Das spielte auf eine Passage des Dramas Uriel Acosta von Karl Gutzkow an, der dem Rabbiner Ben Akiba die Worte in den Mund gelegt hatte: „In unserem Talmud kann man jedes lesen // Und alles ist schon einmal dagewesen.“

Bergedorfer Zeitung, 17. Juli 1923

Wahrscheinlich war es ein Zufall: nur wenige Tage nachdem der Fischereipächter der Bille vor unberechtigtem Fischfang gewarnt hatte, setzte ein Menschenansturm auf sein Gewässer ein, denn als Folge eines Unwetters trieben „unzählige“ halbtote Fische im Billbassin. Des Pächters Proteste gegen den rechtswidrigen Fischfang halfen ihm nicht: die Versuchung, sich „von dem in diesem Falle äußerst billigen Volksnahrungsmittel einige Mahlzeiten zu erhaschen“, war wohl einfach zu groß.

Übrigens: das Fischereirecht in der Bille war in diesem Abschnitt des früheren beiderstädtischen Amtes Bergedorf auf ganzer Flussbreite „bergedorfisch“, worauf Olaf Matthes (S. 258f.) hinweist – wenn also bei dem Unwetter tatsächlich Karpfen des Lohbrügger Landmanns Delventhal in die Bille gelangt waren, so hatte er sein Recht daran verloren.

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