Die Verwahrlosung am Hundebaum

Bergedorfer Zeitung, 25. Oktober 1921

„Ein täglicher Spaziergänger“ ärgerte sich vor allem über eine marode und daher gefährliche Holztreppe, und da er sowieso am Schreiben war, rügte er in diesem Sprechsaal-Artikel auch gleich den Zustand der „alten Brauerei“, womit er die am Hundebaum gelegene Vereinsbrauerei meinte – das Bierbrauen war dort 1914 eingestellt worden, die Gebäude waren 1918 an den Bergedorfer Maurermeister Franz Meincke verkauft worden (BZ vom 12. Januar 1918), der die Gebäude abbrach, um Ziegel- und Chamottsteine sowie Fußbodenplatten aus Granit verkaufen zu können (BZ vom 29. Juli 1920). Trotz der Knappheit an Baustoffen lag mehr als ein Jahr später immer noch genug herum, um den Spaziergänger zu der Einstufung als „Trümmerfeld“ zu bringen.

Erschien ihm das Gelände der Brauerei unästhetisch, so war seines Erachtens die Holztreppe zwischen Brauerei und Bahnwärterhäuschen aufgrund ihres verwahrlosten Zustands unfallträchtig; daher forderte er die Behörden zum Handeln auf. Die Schriftleitung der BZ verwies aber darauf, dass für diese Treppe der Eisenbahnfiskus, nicht die Stadt Bergedorf, verantwortlich sei.

Bergedorfer Zeitung, 26. Oktober 1921

Das wiederum rief die Bahnmeisterei Bergedorf auf den Plan: Grundeigentümer sei die Stadt, und diese sei daher für die Instandsetzung zuständig. Dem schloss sich der Bürgervertreter Hinrichs an, der die Beamten des Bauamts rügte, weil sie den Missstand „nicht gesehen und gemeldet hätten“ (BZ vom 31. Oktober 1921).

Es spricht einiges dafür, dass die Darstellung der Bahn zutrifft, denn der Bahnwärter hatte eine (bahn-)eigene Treppe von und zu seinem Häuschen, die direkt auf den Bahnübergang zulief. Wie lange es bis zur Instandsetzung dauerte und durch wen sie vorgenommen wurde, meldete die BZ nicht: womöglich hätte sie ihren Einschub im Sprechsaal-Artikel korrigieren müssen. Das Trümmerfeld wird ebenfalls noch geblieben sein.

 

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