Kein Netz – das verhindert heute manchmal das Telefonieren und Versenden von Mitteilungen.
Vor einhundert Jahren war es anders: Mobiltelefone gab es nicht, man musste einen Festnetzanschluss haben. Die Bergedorfer konnten auch nicht einfach eine Nummer wählen, sondern sie bedurften der Hilfe der Telefonvermittlung, die die erforderlichen Strippen zog und einstöpselte. Und man durfte nicht zu lange die Leitung beanspruchen: nach 15 Minuten konnte das Fräulein vom Amt in der Vermittlungsstelle den Stecker ziehen, um ungebührlich lange „Plaudereien“ zu beenden, damit auch andere Teilnehmer die Chance erhielten, jemanden anzurufen.
Wer kein Telefon besaß, konnte diesen Kommunikationsweg nutzen, indem er eine öffentliche Fernsprechstelle aufsuchte, die er zumeist in einem Laden oder einer Gastwirtschaft fand (BZ vom 25. Juni). Außerdem sollten „gemeindliche öffentliche Fernsprechstellen“ geschaffen werden, deren Betreiber durchaus mobil sein mussten: sie sollten angerufene Teilnehmer an das fest verkabelte Gerät holen, Telegramme annehmen und im Ort zustellen sowie auch „kurze Nachrichten von auswärts an Ortseinwohner … übermitteln“ (Messenger im wörtlichen Sinne) – letzteres hieß damals nicht Sprachnachricht oder SMS, sondern N-Gespräch (BZ vom 14. September).
Ob dies für die ländlichen Gemeinden attraktiv war, kann bezweifelt werden: sie mussten nicht nur eine Mindesteinnahme garantieren, sondern auch den „Dienstleister“, also den Telefon- und Telegrammboten, bezahlen, der wiederum nur die amtlich festgesetzten Gebühren verlangen durfte.
Auf alle Regelungen der 31 Seiten langen Fernsprechordnung einzugehen sprengt den Rahmen des Blogs. Wer alles wissen möchte, sei auf das Reichsgesetzblatt des Jahres verwiesen, in dem auch alle Gebühren aufgeführt sind, die 1921 gleich zweimal erhöht wurden und sich dann auf das fünfzehnfache der „Friedensgebühren“ beliefen (BZ vom 13. Dezember). Zudem gab es durch die Abschaffung der Pauschalzahlung und die Einführung eines Drei-Minuten-Zeittakts einen Anreiz, sich kürzer zu fassen.
Ein mit der Gebührenerhöhung verbundenes Problem löste die Telegraphenverwaltung auf elegante Weise: die (auch in Bergedorf vorhandenen) Münzfernsprecher wurden umgestellt auf spezielle „Telefonmünzen“ (BZ vom 27. und 30. August), sodass nicht bei jedem weiteren Inflationsschub die Geräte umzustellen waren.