Der Neubau der Bedürfnisanstalt mit Bootsvermietung

BZ, 11. Mai 1920

BZ, 8. Juli 1921

Ende Februar 1920, also im Vorjahr, hatten Magistrat und Bürgervertretung Bergedorfs beschlossen, in den Anlagen an der Holstenstraße, bei der Bootsvermietung, eine neue Bedürfnisanstalt errichten zu lassen (BZ vom 27. Februar 1920). Die Pläne waren nach etwa zehn Wochen fertig und die Arbeiten wurden ausgeschrieben – doch offenbar passierte nichts, denn ein gutes Jahr später gab es fast wortgleich eine erneute Ausschreibung. Über die Gründe der Verzögerung berichtete die BZ nicht, aber man kann vermuten, dass die Stadtfinanzen den Ausschlag gaben. Die Bergedorfer mussten sich also vorerst weiter mit der alten, offenbar abgängigen Einrichtung begnügen.

Bergedorfer Zeitung, 22. September 1921

Nach der zweiten Bekanntmachung ging es dann aber rasch voran, wie der nebenstehende Bericht zeigt: schon zwei Monate später war der hier detailliert beschriebene Bau „unter Dach“. Der Innenausbau hingegen zog sich länger hin; zumindest wurde bis Jahresende 1921 keine Inbetriebnahme gemeldet.

Die Nutzung sollte vielfältig sein: außer den für eine Bedürfnisanstalt notwendigen Räumlichkeiten sollten eine Wärterin und ein Wärter Platz finden, zudem zwei kleine Lädchen. Schließlich sollte für die Bootsvermietung im Billebecken ein Raum für die Aufsichtsperson entstehen – auf alles zusammen 65 Quadratmetern brutto. Groß waren die Räume und Einrichtungen also nicht.

Einhundert Jahre später gibt es nur noch einen Nutzungszweck: ein Eis-Café belegt die gesamte Fläche. Der Bootsverleih ist längst aus dem Häuschen ausgezogen und befindet sich einige hundert Meter billeaufwärts am Schillerufer. Eine schwimmende Treibselbarriere nahe der Ernst-Mantius-Brücke hält die Wasseroberfläche des Billebeckens sauber und verhindert zugleich, dass man per Boot in das Staubecken gelangt.

Rückfront des Häuschens mit Bootsvermietung (undatierte Ansichtskarte)

 

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