Die Meldung über Sande vom 10. Dezember klang durchaus beunruhigend – der Folgetag rückte alles zurecht und vermeldete Entwarnung:
Zur Erläuterung muss ein wenig Hintergrund beigesteuert werden: schon vor mehr als einem halben Jahr hatten die Entente-Mächte die Auflösung und Entwaffnung der in vielen Orten Deutschlands bestehenden Einwohnerwehren gefordert (BZ vom 9. April), und Anfang August beschloss der Reichstag ein Entwaffnungsgesetz (BZ vom 6. August), auf dessen Grundlage Senator Hense zum Hamburger „Entwaffnungskommissar“ ernannt wurde, der auch für Hamburgs „Umgegend“ zuständig war.
Am 15. September hatte die Waffenabgabe auf den örtlichen Polizeistationen begonnen (BZ vom 9. und 14. September), und sie war durchaus ertragreich: bereits am ersten Tag wurden in Hamburg fünf Minenwerfer und 200 Militärgewehre abgeliefert (BZ vom 17. September). Ab dem 1. November war der Besitz derartiger Kriegsgeräte strafbar: es konnten bis zu zehn Jahren Zuchthaus verhängt werden. Ende des Monats erreichten die angeordneten Durchsuchungen also Bergedorf und Sande.
So kann man gut verstehen, dass der Leiter der Sander Einwohnerwehr Wert auf die oben wiedergegebene Klarstellung legte, damit er nicht in den Ruch kam, strafbar die Abgabe versäumt zu haben.