In dem kurzen redaktionellen Bericht zum Überfall auf das Bergedorfer Auktionshaus war von den „Eheleuten K.“ als Übeltätern die Rede – der Überfallene nannte in seinem Inserat „Gastwirt Kahl und Ehefrau“, und man fragt sich, warum es zu diesem Konflikt zwischen Waldemar Schwaia (und seiner Mutter) und dem Gastwirtspaar (verstärkt durch einen Kellner) gekommen war.
Erst Anfang des Jahres war Franz Kahl als Partner aus dem Bergedorfer Auktionshaus Schwaia & Kahl ausgeschieden (BZ vom 7. Januar 1920), aber das gemeinsame Geschäft wirkte monatelang nach: die Zusammenarbeit war offenbar nicht harmonisch gewesen, wie die folgenden Ausschnitte zeigen:
Alle Anschuldigungen seien erlogen, erklärte Herr Kahl, er habe lediglich die in seinen Augen dubiosen Geschäftspraktiken des Herrn Schwaia beanstanden wollen, weil er (Kahl) für diese haften sollte, von einem Überfall könne man nicht sprechen.
War es nun ein Überfall oder ein zu rechtmäßigem Handeln mahnender Besuch? War Schwaias Mutter Opfer schwerer Körperverletzung oder war sie als erste „tätlich beleidigend“, aber nicht verletzt worden? Gab es den von Schwaia behaupteten Diebstahlsversuch? Wer war Unschuldslamm, wer schwarzes Schaf?
All diese Fragen sollten vor Gericht geklärt werden, und tatsächlich gab es später eine vierzeilige Meldung hierzu: Kahl und seine Frau wurden vom Schöffengericht Bergedorf wegen „gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs“ zu je 50 Mark Geldstrafe verdonnert (BZ vom 19. Februar 1921).