Die Verstaatlichung der Bergedorfer Polizei

Bergedorfer Zeitung, 15. November 1920

Es kam nicht ganz so wie der von der Bürgerschaft eingesetzte Ausschuss empfohlen hatte, aber Bergedorfs Polizei wurde jedenfalls verstaatlicht.

Bis dahin hatte es ein Nebeneinander von Staats- und Gemeindepolizei gegeben, was nicht unproblematisch war: Unklare Zuständigkeiten hätten „vielfach“ zum Nicht-Einschreiten geführt, und: „Bei dem jetzigen Aufbau der Polizei ist es weder der Landherrenschaft noch der Stadt Bergedorf immer möglich, voll wirksam in allen Lagen die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung zu verbürgen.“ Das war nicht etwa die Meinung der BZ, sondern die Überzeugung des Hamburger Senats, aus dessen Antrag an die Bürgerschaft die BZ am 23. August zitiert hatte.

Die folgenden Beratungen des Ausschusses waren langwierig, über zwei Monate – möglicherweise, weil es zu der Einbeziehung Geesthachts unterschiedliche Auffassungen gab: „Über die Neuregelung des Polizeiwesens in der Gemeinde Geesthacht behält sich die Bürgerschaft ihre Beschlüsse noch vor“, hieß es im Beschluss, den das Parlament am 26. November traf (siehe Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft, 1920, S. 1791).

Bergedorfs Politik war’s zufrieden: Magistrat und Bürgervertretung stimmten kurz vor Weihnachten der Neuorganisation zu. Alle Schutzleute und einer der Hilfspolizisten wurden vom Staat übernommen, und insgesamt wurde der Bergedorfer Etat um 300.000 Mark jährlich entlastet, das Loch in der Kasse wurde also kleiner (BZ vom 20. Dezember).

Bergedorfer Zeitung, 30. Oktober 1920

Bergedorfs Bürgermeister dürfte übrigens mit der Reform die Polizeigewalt verloren haben, die ihm unter dem alten Recht noch im Oktober das Landgericht Hamburg bescheinigt hatte. Wiesner wird es verschmerzt haben.

 

 

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2 Antworten zu Die Verstaatlichung der Bergedorfer Polizei

  1. Siegfried Böttger sagt:

    Wann ist oder war der Gedenktag „100 Jahre Hamburger Polizei in Bergedorf“? Muss vielleicht bis zum „Jubiläum Großhamburg-Gesetz“ gewartet werden?

    • Bernd Reinert sagt:

      Die geschilderte Regelung trat zum 1. Januar 1921 in Kraft – der 1. Januar 2021 wäre also ein passendes Datum. Voraussichtlich wird in diesem Blog am 4. Januar 2021 ein weiterer Beitrag zum Thema erscheinen, der aber einen richtigen Gedenktag natürlich nicht ersetzen kann. Ob ansonsten Jubiläums-Veranstaltungen geplant sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Warten wir’s ab.

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