Der Ärztestreik (oder -streit?) in Bergedorf

Bergedorfer Zeitung, 22. Mai 1920

Das war ein großes Problem für die Kassenpatienten: reichsweit wollten die Ärzte sie nur noch gegen sofortige Barzahlung behandeln und keine Krankschreibungen mehr vornehmen.

Einer der in der Anzeige genannten Gründe traf auf Bergedorf und Umgegend nicht zu: die freie Arztwahl bestand hier bereits „seit Jahren“, wie die örtlichen Krankenkassen im „Sprechsaal“ ausführlich darlegten – sie warfen den Ärzten vor, vertragsbrüchig zu sein, denn erst im April waren hier die Honorarsätze bis Ende 1920 durch Vertrag festgesetzt worden (BZ vom 27. Mai). Ob man dieses Verhalten der Mediziner als Streik bezeichnen kann (wie es die Kassen taten), sei dahingestellt.

Gegenüber ihren Versicherten zeigten sich die AOK und die Betriebskrankenkassen der großen Firmen verantwortungsbewusst: „Die Krankenkassen werden nunmehr dazu übergehen, den Mitgliedern die Unkosten für den Arzt in bar zu ersetzen. Das gleiche muß mit der Arznei geschehen“ (BZ vom 26. Mai).

Bergedorfer Zeitung, 11. Juni 1920

Eine Lösung für das Problem der Nicht-Krankschreibung gab es erst nach zwei Wochen: mit Zustimmung des Oberversicherungsamtes durften dann sogar medizinische Laien, soweit sie Mitarbeiter der AOK waren, den Gesundheitszustand eines Versicherten feststellen.

Der Konflikt wurde auch in zwei öffentlichen Versammlungen diskutiert, die eine organisiert von den örtlichen Krankenkassen (BZ vom 29. Mai), die andere vom Gewerkschaftskartell (BZ vom 21. Juni), und es zeichnete sich eine Entspannung ab: der AOK-Geschäftsführer Tonn anerkannte, dass die Ärzte keine „übermäßig hohen Sätze in Anwendung gebracht“ hätten, obwohl der genehmigte Erstattungssatz offenbar überschritten wurde (BZ vom 23. Juni).

Bergedorfer Zeitung, 3. Juli 1920

Anfang Juli war der Streit dann beigelegt, wie der Anzeige der Ärzte zu entnehmen ist. Angaben über die neuen Honorarsätze brachte die BZ nicht, man kann aber davon ausgehen, dass sie über den bisherigen lagen und die Mediziner „eine den jetzigen Verhältnissen entsprechende Entlohnung“ zugesprochen bekamen. Die AOK-Mitarbeiter hatten in diesen Wochen mit Rückwirkung zum 15. Februar eine „erneute Überteuerungszulage“ erhalten (BZ vom 21. Juni).

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