Das Reich brauchte Geld, das es sich per Anleihe beschaffen wollte. Die „Deutsche Spar-Prämienanleihe“, die nun gezeichnet werden konnte, schien da durchaus verlockend: die Ausgabe sollte in Stücken zu 1.000 Mark erfolgen, die nur zur Hälfte bar zu bezahlen waren – die andere Hälfte sollte durch Umtausch von Kriegsanleihen zum Nennwert erbracht werden, deren Kurswert nur noch bei 80 Prozent lag (BZ vom 7. November). Neben der jährlichen Verzinsung von fünf Prozent gab es eine 58-prozentige Chance, einen der ausgelosten Gewinne von 1.000 Mark bis zu einer Million Mark zu gewinnen, und eine 50-prozentige Chance auf eine weitere Bonuszahlung, zudem – für die Zinsen und die eventuellen Gewinne – Befreiung von der Einkommen-, Vermögenszuwachs- und Kapitalrentensteuer sowie eine Begünstigung bei der Erbschaftssteuer (BZ vom 18. November). Insgesamt waren laut BZ also „die Aussichten aller Lotterien und Glücksspiele weit übertroffen“.
Angesichts dieser Verheißungen mutet die Anzeige seltsam an, die u.a. der Sander Gemeindevorsteher Krell und der Schulrektor Brüdt kurz zuvor geschaltet hatten: sie baten darum, bitten „dem neuen Reich dieses Opfer … bringen zu wollen.“ Hier stand der patriotische Appell im Vordergrund, „dem neuen Reiche Erstarkung und Fortbestand zu sichern“, weniger die Aussichten für die Anleihezeichner, die hier in einem Punkt sogar übertrieben positiv dargestellt wurden: Zinseszins wurde nicht gezahlt, wie aus der ganzseitigen Anzeige des Reichsfinanzministeriums am 19. November (siehe unten) hervorging.
Die Anleihe sollte 5 Milliarden Mark erbringen – tatsächlich wurden bis zum Zeichnungsschluss am 3. Dezember 3,8 Milliarden Mark gezeichnet (BZ vom 15. Dezember), was aus mehreren Gründen ein erstaunlich hoher Wert war: die Zinsen wurden thesauriert und sollten erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Die Laufzeit konnte bis zu 80 Jahren betragen (die Reihenfolge der Rückzahlungen wurde ausgelost), bei vorzeitiger Kündigung durch den Zeichner, die erst nach 20 Jahren möglich war, musste dieser einen Abschlag von zehn Prozent hinnehmen. Und die Mündelsicherheit der Anleihe, die das Reichsjustizministerium feststellte (BZ vom 3. Dezember), hatte es ja auch für die Kriegsanleihen gegeben, die erheblich an Wert eingebüßt hatten.
Der weitere Verlauf der deutschen Geschichte zeigte dann, dass die Zeichnung der Anleihe in der Tat ein Opfer war – ein Glücksspiel mit Verlustgarantie.