Wenn der Absender eines Pakets neben dem Porto auch eine „Bestellgebühr“ bezahlen muss, sollte man erwarten können, dass dem Empfänger die Sendung auch zugestellt wird. Das war in Bergedorf nicht so: seit dem 16. August 1917 mussten Pakete in der Ortspackkammer II (Zugang Kampstraße durch die Einfahrt über den Hof) im Keller des Bergedorfer Postamts abgeholt werden (BZ vom 11. August 1917).
Der Leserbriefschreiber Otto, eventuell der Ratmann Otto, empfahl daher, sich von der Post die Zustellgebühr zurückerstatten zu lassen, solange die Pakete nicht ins Haus geliefert wurden, denn die Handlungsweise der Post sei gesetzwidrig.
Das Bergedorfer Postamt reagierte umgehend – mit einer Stellungnahme: seit Anfang 1919 verhandle es selbst bzw. eine höhere Stelle mit örtlichen Fuhrunternehmen, „um dem hiesigen Publikum wie vor dem Kriege die Annehmlichkeiten der Paketbestellung zu sichern“ und erklärte eine „aushilfsweise Bestellung … mittels offener Handwagen“ angesichts der topographischen Besonderheiten, des Straßenzustands und des Ladungsschutzes bei schlechtem Wetter und im Winter für ungeeignet. Aber „bald“ solle es wieder Paketfahrten geben.
Herr Otto stellte daraufhin in einem weiteren Sprechsaalbeitrag zu recht fest, dass die Post zu der Frage der Zustellgebühr sich so verhalte wie die Katze zum heißen Brei – sie mache einen weiten Bogen darum. Er erneuerte seinen Appell, sich das Bestellgeld von der Post erstatten zu lassen – ob das viele Empfänger in Bergedorf und Sande taten, schrieb die BZ nicht. Am 1. November meldete die BZ, dass nunmehr Pakete wieder ins Haus kämen, offenbar per posteigenem Wagen geliefert. So wurde die Post, die schon zum 1. Oktober ihre Mittagspause von drei auf zwei Stunden verkürzt hatte, ein wenig kundenfreundlicher, und kurz vor Weihnachten hieß es dann, dass die Mittagsschließung nur noch eine Stunde andauere (BZ vom 22. Dezember 1919).