Laut Reichsgesetzblatt konnten „insbesondere … Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Höchstpreise, Vorratserhebungen, Preisaushang und übermäßige Preissteigerung“ bei Nahrungs- und Futtermitteln sowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs dazu führen, dass ein Händler für mindestens drei Monate vom Geschäft ausgeschlossen wurde. Diese Vorschrift traf 1917 den Bergedorfer Hartig Eggers: zunächst schloss ihn der Magistrat vom Lebensmittelhandel aus, wenige Tage später folgte die Landherrenschaft, die ihm zusätzlich den Handel mit Futter- und Düngemitteln untersagte.
Eggers war Inhaber eines seit mindestens 1836 (siehe Handel und Wandel im Sachsentor, S. 61f., dort auch Abbildungen des Hauses) bestehenden Bergedorfer Traditionsgeschäfts mit zahlreichen Geschäftsfeldern. Im Branchenverzeichnis des Bergedorfer Adressbuchs 1915 fand man ihn in den Kategorien Eisen- und Kurzwaren, Gasröhren, Haus- und Küchengeräte, Kolonialwaren en gros, Kolonialwaren en detail und Werkzeuge, im alphabetischen Teil des Adressbuchs stand er mit „Kolonialwaren, Baumaterialien etc.“. Immer wieder annoncierte Eggers im ersten Quartal 1917 in der BZ: er bot die Mangelware Karbid (Anzeige vom 11. Januar 1917) und das ebenso knappe Petroleum „solange der Vorrat reicht“ (Anzeige vom 13. Februar) an – beides allerdings nur einmal, desgleichen die Annahme von Bestellungen auf Kleesamen (Anzeige vom 27. Januar). Sohlenschoner gehörten ebenfalls zum Sortiment, siehe den Beitrag Treibriemen zu Schuhsohlen … Häufiger warb er für den Kauf von „Tierarzt Bargums Viehreinigungspulver“ (z.B. Anzeige vom 17. Januar), von Gemüse-Dörren und Steckrüben-Reibmaschinen (z.B. Anzeigen vom 7. und 15. Februar). Sein absoluter Renner, zweimal wöchentlich inseriert, waren „Suppen-Würfel, Vollhundert 3,40 Mk“ (Anzeige vom 11. Januar), deren Preis er im März auf 4,00 Mk. heraufsetzte (Anzeige vom 17. März).
Es wird nicht die Preissteigerung bei den Suppenwürfeln gewesen sein, die zum Ausschluss vom Handel führte – so etwas wurde üblicherweise mit einer Geldstrafe geahndet, wie man einer Reihe von Gerichtsentscheidungen über Strafbefehle im selben Zeitraum entnehmen kann, es musste Gravierenderes vorgefallen sein, doch in der BZ war darüber nichts zu finden.
Ob Hartig Eggers 1917 erneut zum Lebensmittelhandel zugelassen wurde, war der BZ nicht zu entnehmen; seine im August wieder beginnenden Inserate beschränkten sich auf Jagdpatronen. Der Handel mit Düngemitteln wurde ihm offenbar wieder erlaubt, wie einer Anzeige vom 29. Dezember zu entnehmen war, aber er schien doch in beträchtlichen finanziellen Schwierigkeiten zu stecken:
Letztlich überstand er (wie auch immer) diese Krise und den Krieg: das Geschäft bestand bis 1938 (siehe Handel und Wandel im Sachsentor, ebd.).