Junge Mädchen gesetzten Alters und konfirmierte Kuhhirten

BZ, 19. Juli 1924

Die von der Inserentin gewählte Altersangabe ist etwas verwirrend: sie beschrieb sich einerseits als jung, aber andererseits als gesetzt, also älter – die Bezeichnung „Mädchen“ war dagegen nicht als Altersangabe zu verstehen, sondern als eine Berufsbezeichnung: „Dienstmädchen“, also eine Hausangestellte.

BZ, 23. April 1924

BZ, 29. August 1924

Die Unklarheit der Begriffe „jung“ und „älter“ durchzieht zahlreiche Anzeigen: eine Zweiunddreißigjährige begab sich als „älteres Mädchen“ auf Stellungssuche, eine fast Vierzigjährige auf der Suche nach einem Ehemann sah sich als „junges Mädchen“.

BZ, 23. Juli 1924

BZ, 25. Juli 1924

Eine häufig zu findende Anforderung an junge Mädchen war ein Mindestalter von 18 Jahren. Nur selten wurde ein geringeres Alter akzeptiert, denn die unter 18 Jahre alten Mädchen mussten womöglich zur Fortbildungsschule und fehlten dann im Haushalt.

BZ 12. Juni 1924

BZ, 25. Juli 1924

Bei den fürs Kühehüten gesuchten Jungen schien auf den ersten Blick nicht das Alter relevant, sondern der christliche Glaube, denn die Sander und Lohbrügger Bauern suchten „konfirmierte“ Jungen (auch in der BZ vom 9. und 30. April sowie 12. August). Wahrscheinlich war die Religion als solche aber nicht ausschlaggebend: Konfirmation und Schulentlassung fanden zu Ostern statt. Das erklärt aber nicht, warum der Brotausträger christlich erzogen sein sollte.

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