Das Kleinkraftrad: ohne Kennzeichen und ohne Führerschein

BZ, 14. März 1924

Bergedorfer Zeitung, 10. Mai 1924

Das Gesetz nannte sie Kleinkrafträder, die Händler bevorzugten den Begriff „Leichtmotorrad“ für diese Variante                           des motorisierten Zweirads.

Bergedorfer Zeitung, 16. Mai 1924

Seit 1909 gab es das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, diese definiert als Wagen oder Fahrräder, „welche durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ Kraftfahrzeugführer mussten eine behördliche Führerscheinprüfung ablegen, und ihr Fahrzeug musste mit einem Kennzeichen versehen sein. 1924 wurde durch eine neue Verordnung klargestellt, dass es für Kleinkrafträder weniger strikte Regeln geben sollte: man benötigte weder ein Nummernschild noch einen Führerschein, was den Verkauf sicher förderte.

1923 gab es nur eine Händler-Anzeige aus dem Raum Bergedorf (Otto Rudow aus Sande, BZ vom 6. Dezember 1923), 1924 inserierten zusätzlich drei Händler aus der Stadt Bergedorf (Riege, Richard Eggers, Heinrichs) und aus Neuengamme auch Hermann Heitmann – häufigster Inserent war Otto Wulff. Mit den Verkaufsaussichten stieg eben auch die Zahl der Anbieter.

Die relativ günstigen Preise dürften die Nachfrage befördert haben, und bei mehreren Veranstaltungen im Landgebiet war der 1. Preis ein Leichtmotorrad: bei einem Preiskegeln (über acht Sonntage) und bei einem „Preis-Billard-Spiel“ (über vier Sonnabende) (Anzeigen in der BZ vom 16. Mai und 19. Juni 1924).

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