Die paritätische Milchpreiskommission in Geesthacht sollte die unterschiedlichen Interessen von Verbrauchern, Erzeugern und Händlern zum Ausgleich bringen – keine einfache Aufgabe, und so hatte es wiederholt „böses Blut“ gegeben, was wohl vor allem an den Milchhändlern lag: sie lehnten Ende Januar „unter Hinweis auf ihre Unkosten jede Preisherabsetzung ab“ (BZ vom 28. Januar 1924). Erst die Einschaltung der Landherrenschaft konnte daran etwas ändern: in Geesthacht sollte künftig die Milch 2 Pfennig weniger kosten als in der Stadt Hamburg. Offenbar enthielt die Kalkulation der geschäftstüchtigen und gewinnorientierten Milchhändler den „Meiereizuschlag“, der in der Stadt Hamburg im Verkaufspreis enthalten war – aber die in Geesthacht gehandelte Milch hatte nie eine Meierei (Molkerei) von innen gesehen geschweige denn eine Behandlung erfahren, sie war weder pasteurisiert noch homogenisiert – sie war eine „sogen. Bauernmilch“. Da nach einer amtlichen Mitteilung aus Hamburg jeder Unternehmer seine Unkosten zu belegen verpflichtet war (BZ vom 24. Januar 1924), mussten Geesthachts Milchhändler nachgeben. Der Preis fiel und blieb 1924 immer unter dem stadthamburgischen Niveau.
Hinweis für Milchtrinker: Der Begriff „Bauernmilch“ hat seither manche Wandlung erfahren – er scheint heute kein milchrechtlicher Begriff zu sein und so findet man recht unterschiedliche Angaben zur Bedeutung. Der unbehandelten Bauernmilch von 1924 kommen heute wohl die „Vorzugsmilch“ und „Milch ab Hof“ am nächsten.