Dass Arbeitgeberverbände nicht die größten Freunde arbeitsfreier Feiertage sind, überrascht nicht wirklich. Der Reichslandbund als Zusammenschluss der Landwirtschaft machte da keine Ausnahme, und er hatte mehrere Gründe, eine Arbeitsruhe am Verfassungstag abzulehnen: in dem Schreiben an den Reichskanzler verwies er auf die Notwendigkeiten der Ernte, aber daneben dürfte auch eine Rolle gespielt haben, dass der Reichslandbund stramm rechtsorientiert war und den Jahrestag der Verabschiedung der demokratischen Verfassung nicht als feier- und schon gar nicht als feiertagswürdig ansah.
In Bergedorf beging man den Verfassungstag, der nicht zum gesetzlichen Feiertag erhoben wurde, mit einer abendlichen öffentlichen Feier, der am Mittag eine „Kundgebung der Behörden und Wirtschafts-Organisationen“ vorausgegangen war. Welche Vertreter der Wirtschaft hieran teilnahmen, war der BZ nicht zu entnehmen; Redner waren Bergedorfs Postdirektor Friedrichs und der Hamburger Sozialdemokrat Theodor Haubach (BZ vom 11. August 1923).
Zur Teilnahme an der Abendfeier rief – im Gegensatz zum Vorjahr – auch die Hansaschule auf, während die Luisenschule wie auch die Sander Schulen nicht zu den Unterzeichnern der Anzeige gehörte; die Gründe sind unbekannt. Ansonsten war alles ziemlich genau wie 1922 (Bericht in der BZ vom 13. August 1923).