Nach längerem Observieren griff die Polizei zu – sie verhaftete mehrere Einwohner Kirchwärders wegen „umfangreicher Kapereien“ auf der Elbe: sie hatten u.a. Getreide und Kunstdünger von den „Schleppzügen“ geholt. Da diese Kombinationen aus einem Raddampfer und mehreren per Trosse angehängten „Oberländer Kähnen“ nur sehr langsam fahren konnten und schlecht manövrierfähig waren, kann es gut sein, dass entschlossene „Elbpiraten“ solche Transporte überfielen.
Aber wie sich dann ein halbes Jahr später im Gerichtsprozess herausstellte, ging es hier nicht um Kaperei und Überfälle, sondern um gesetzwidrige Kooperation zwischen den Schiffsbesatzungen, die Teile der ihnen nicht gehörenden Ladung verkauften, und eben einigen Vierländern, die auf ein gutes Geschäft gehofft hatten – die Hintermänner im Raum Bergedorf und auch die Schiffsbesatzungen gingen straflos aus dem Gerichtssaal, aber vier der zehn Angeklagten mussten ins Gefängnis.
Vergleichbare Vorkommnisse meldete die BZ aus Lauenburg, aus Geesthacht und Lüneburg (BZ vom 4. Januar, 19. Juli und 24. August 1923) – der einzige von der BZ 1922/1923 berichtete Fall echter Piraterie mit Schusswaffengebrauch und Kaperung des Schiffes ereignete sich auf der Unterelbe (BZ vom 26. Oktober 1922 und 17. März 1923). Die BZ sprach aber auch von Piraten, wenn die Räuber von Booten aus nachts an Land gingen, z.B. bei Geesthacht Schweine und in Altengamme Maiblumenkeime stahlen und mit ihrer Beute auf dem Wasserweg wieder das Weite suchten (BZ vom 18. Oktober und 13. November 1923).
Ob die Strandräuberei vor Altengamme (straf-)rechtliche Konsequenzen hatte, ist unbekannt.