Die Menschen steckten ihr Geld lieber ins Kopfkissen oder unter die Matratze als es auf ein Bankkonto einzuzahlen. Für die Kirchwärder Spar- und Leihkasse war das ein Problem, und so schlugen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Genossenschaft aufzulösen: es gab fast keine neuen Spareinlagen mehr, die vorhandenen Mittel konnten die Betriebskosten nicht mehr decken, und wenn man die noch vorhandenen Reserven retten wollte, blieb nur dieser Weg und der Anschluss an eine Großbank (BZ vom 16. September 1922).
Ein wesentlicher Grund für das Ausbleiben von Einzahlungen war neben der Inflation die Aufhebung des Bankgeheimnisses im Rahmen der 1919 beschlossenen Steuerreformen und die Erhebung des Reichsnotopfers auf Vermögenswerte – wer sich diesem Vorläufer der Vermögensteuer entziehen wollte, durfte sein Geld eben nicht auf einem Bankkonto haben. Trotz der Diebstahlgefahr schien es im eigenen Hause „sicherer“.
Die Kirchwärder Genossenschaftsmitglieder wollten aber „ihre“ Einrichtung behalten, um weiterhin lokale Mittelstandsförderung betreiben zu können, und lehnten folglich die Auflösung ab, wozu auch eine leichte Lockerung der staatlichen Fesseln beigetragen haben dürfte: die Einlagen stiegen wieder. Die Hoffnung auf Wiedereinführung des Bankgeheimnisses und Aufhebung des Depotzwangs dürften den Beschluss erleichtert haben.
Der Inflation wollte man sich anpassen: im November wurden die Geschäftsanteile auf das Zehnfache und die Haftungssumme auf das Eineinhalbfache erhöht (BZ vom 11. November 1922).
Ob daraufhin die Kopfkissen wieder dünner wurden ist unerforscht.