Der kurzlebige Verfassungstaler

Bergedorfer Zeitung, 6. September 1922

Endlich sollte er nun geprägt werden: der „Verfassungstaler“ im Nennwert von drei Mark zur Erinnerung an den dritten Jahrestag der Weimarer Verfassung – nur das Material fehlte der Hamburger Münzprägestätte noch.

 

Schließlich kam das benötigte Aluminium auch nach Hamburg, denn die hier gezeigte Münze (Durchmesser ca. 28 mm) trägt das „J“, das Zeichen der Hamburger Prägestätte:

 

 

 

 

 

 

 

„Münzen erreichen alle Bevölkerungsschichten, so lag die Idee nahe, zum neuen Feiertag eine Gedenkmünze herauszugeben. Mit der ‚Verfassungsmünze‘ von 1922 konnte zugleich ein weiteres Staatssymbol, ein neuer Reichsadler, bekannt gemacht werden“, heißt es auf einer Blogseite des Deutschen Historischen Museums. 60 Millionen Stück sollten hergestellt werden, d.h. rechnerisch ein „Taler“ pro Kopf der Bevölkerung – doch bis zum Verfassungstag waren es nur etwa 1000 (BZ vom 9. und 12. August). Ob die frühen Prägungen wirklich in den allgemeinen Umlauf kamen, ist fraglich: angeblich wurden damit die Mitarbeiter der Generalstaatskasse und der Münze sowie Ministerien und Behörden bedacht, während ein „gewöhnlicher Sterblicher“ 500 Prozent Aufgeld zahlen musste (BZ vom 23. August).

Bergedorfer Zeitung, 2. Oktober 1922

Als in Hamburg die Prägung dann richtig in Gang gekommen war, war die Inflation schon weiter: auf die Herstellung der geplanten Ein- und Zweimarkstücke wurde wegen Kostensteigerungen und „angesichts der gesunkenen Kaufkraft“ verzichtet.

Am Jahresende meldete die BZ, dass die Herstellungskosten des Verfassungstalers höher lagen als der Nennwert (BZ vom 29. Dezember). Laut Helmut Caspar wurde ein Großteil der fertigen Münzen nicht mehr ausgegeben, sondern „als Rohstoff betrachtet und wieder der Industrie zugeführt.“ Zum 30. August 1924, so Helmut Caspar, wurde das Geldstück nach kurzem Leben für ungültig erklärt.

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