Man kann den Leserbriefschreiber verstehen: wenn man wegen des Fehlens von Hinweisschildern auf eine Brückensperrung in eine Sackgasse hineinläuft, ist das schon ärgerlich. Überhaupt war diese Brückensperrung ärgerlich, denn die Anwohner und Besucher des Villenviertels mussten Umwege laufen, um zum Bahnhof zu gelangen. Die von „Kr.“ genannte „Fähre“ des an der Brücke gelegenen Schlosscafés war vermutlich ein Kahn, den der Wirt für das Übersetzen seiner Gäste bereithielt.
Der Wagenverkehr war schon 1917 von der baufälligen Billequerung verbannt worden (siehe BZ vom 8. November 1917 und den Beitrag über marode Brücken). Fußgänger mussten im Januar 1920 erfahren, dass sie nun auch nicht mehr die Brücke nutzen durften – immerhin gab es für sie ab April 1920 ein Provisorium (BZ vom 22. April 1920), das jetzt offenbar nicht mehr zur Verfügung stand; es war vermutlich im Zuge des Abrisses der alten Brücke im Frühjahr 1922 beseitigt worden.
Die Stadt reagierte prompt auf diesen Leserbrief: „sobald als möglich“ sollte für Fußgänger wieder eine provisorische Brücke errichtet werden, und bis dahin sollte zumindest der Umweg durch den Schlosspark bei Dunkelheit beleuchtet werden – was nebenbei für Bürgermeister Wiesner den Vorteil hatte, dass sein täglicher Weg ins Büro im Schloss erhellt wurde.
Die Laternen kamen also – doch nicht die Behelfsbrücke, denn sie war zu teuer. Bei hinreichendem Baufortschritt sollte aber Fußgängern die Nutzung der Brücke ermöglicht werden.
Bauarbeiten können sich bekanntlich in die Länge ziehen, und so inserierte Monate später der Wirt des Schlosscafés, dass er „wegen Sperrung der Brücke“ die Öffnungszeiten reduziere (BZ vom 18. November 1922), und im Dezember scheiterten zwei Polizisten an dieser Stelle: sie waren auf dem Westufer der Bille, ein mutmaßlicher Einbrecher auf dem Ostufer. „Um dorthin zu gelangen, mußten die Beamten, da die im Bau befindliche Brücke gesperrt ist, den Weg zurück und durch den Schloßgarten nehmen. Inzwischen hatte sich aber der verdächtige Nachtwandler aus dem Staube gemacht“. (BZ vom 12. Dezember 1922).
Ende Januar 1923 dann hieß es, dass in etwa vierzehn Tagen die Freigabe für Fußgänger erfolgen solle (BZ vom 27. Januar 1923), und einige Wochen später erwies es sich als segensreich, dass die Brücke noch nicht fertig war: auf der Brücke tätige Arbeiter bemerkten, dass ein Knabe in das Eis auf der Bille eingebrochen war, und sie retteten ihn (BZ vom 17. Februar 1923).
Am 15. März 1923 meldete die BZ dann die formelle Übergabe der Brücke an die Stadtverwaltung. Eine offizielle Einweihungsfeier nach Abschluss der noch ausstehenden Pflasterungsarbeiten an der östlichen Rampe scheint es nicht gegeben zu haben.