Gerüchte und Ehrenerklärungen

BZ, 3. September 1921

Hinter vorgehaltener Hand wird ja so manches gesagt, und solche Vertraulichkeiten sollte man klugerweise nicht weitererzählen, sonst droht eine Strafanzeige wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung.

 

BZ, 21. November 1921

Manchmal verbreiten sich Gerüchte über Personen schnell, und manchmal gelingt es auch, den Urheber bzw. die Urheberin außergerichtlich zu ermitteln, was dann zu einem veröffentlichten Eingeständnis und Kosten für die Anzeige führte – hier in sehr schmuckloser (und kostensparender) Form.

BZ, 2. September 1921

BZ, 30. Dezember 1921

Meist erfuhr man nichts über den Inhalt solcher unzutreffenden Behauptungen, was vielleicht dem Schutz des oder der Geschädigten dienen sollte; die hier wiedergegebenen Eingeständnisse machen da Ausnahmen: der beschuldigte Altengammer legte vermutlich Wert darauf, dass die angebliche Straftat genannt wurde und Rudolf Brügmann unter der Überschrift „Ehrenerklärung“ auch sein Bedauern über seine Äußerung ausdrückte. Frau Buhk dagegen wischte en passant ihrem Sohn noch eins aus, denn dessen Schusseligkeit war wohl der Auslöser der Affäre gewesen.

BZ, 16. Dezember 1921

Warum diese Anzeige von den Eltern eines jungen Mädchens ins Blatt gesetzt wurde und nicht von den Urhebern des Gerüchts, bleibt unklar – vielleicht hatte man sich nicht über den Wortlaut einigen können. Jedenfalls war bis Ende 1921 keine Gegenäußerung des spiritistischen Lehrerehepaares zu finden. Eventuell nutzten sie andere Kommunikationswege als die Zeitung.

 

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