Mit Schulausflügen und Unterricht im Freien wollte der Elternrat der Birkenhain-Schule der „Verwahrlosung der Jugend“ begegnen und „auf das Gemüt des Kindes veredelnd … wirken“. In einer Elternversammlung eine Woche zuvor war „ein stark vermindertes Takt- und Schamgefühl bei den Jugendlichen“ konstatiert und „der starke Besuch von Kinos, Tanzlustbarkeiten und öffentlichen Lokalen überhaupt“ kritisiert worden. Zurückgeführt wurden die Missstände auf die „Begleiterscheinungen der Krieges“: Vater Soldat, Mutter Fabrikarbeiterin, Lehrermangel – all das hätte dazu geführt, dass die Kinder sich selbst überlassen blieben (BZ vom 4. März).
Die Probleme (Straßenunfug, Beschädigungen und Unbotmäßigkeiten) waren nicht auf Bergedorf beschränkt – der Geesthachter Gemeindevorstand hatte die Eltern sogar per Anzeige auf ihre Verantwortlichkeit hingewiesen: auch damals hafteten Eltern für ihre Kinder.
Bei welcher Art von „besonders kraß gearteten Fällen“ der Elternrat der Schule Am Birkenhain vermittelnd wirken sollte, war nicht genau in Erfahrung zu bringen, aber eine spätere Meldung gibt zumindest einen Hinweis: die Oberschulbehörde in Hamburg teilte mit, dass Elternräte bei der Aufklärung von Schulversäumnissen und der „Heranholung von säumigen Schulkindern mitwirken“ dürften, dass ihnen dabei allerdings „Zwangsbefugnisse“ nicht zustünden (BZ vom 1. April).
Von dem charakterbildenden Instrument der Schulausflüge wurde jedenfalls in der wärmeren Jahreszeit rege Gebrauch gemacht.