Die Revolution und das Glatteis

Bergedorfer Zeitung, 27. November 1918 (gekürzter Auszug aus den Bekanntmachungen)

Diese revolutionäre Maßnahme des Arbeiter- und Soldatenrats wird alle Mieter von Parterrewohnungen, Läden etc. erfreut haben, denn von nun an brauchten sie bei Schnee und Glatteis nicht mehr den Bürgersteig mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Zuständig war von nun an der Hauswirt, und so zeigte sich die neue Ordnung auch im Kleinen.

Bergedorfer Zeitung, 27. November 1918 (gekürzter Auszug aus den Bekanntmachungen)

Die Freude währte aber nur gut eine Woche, dann gab es eine neue Bekanntmachung des Rats zum selben Thema und die Rückkehr zur alten Ordnung: die Streupflicht kehrte gemäß der Straßenordnung zu den Parterremietern zurück.

 

Die genauen Abläufe dieses Hin-und-Her sind nicht auszumachen.

Da der Arbeiter- und Soldatenrat „die Ausübung der politischen Gewalt im Hamburger Staatsgebiet übernommen“ sowie Bürgerschaft und Senat (vorübergehend) abgesetzt hatte (Bekanntmachung des Rats, BZ vom 13. November), konnte er natürlich auch die Streupflicht neu regeln. Zwar galt grundsätzlich: „Die Gesetze bleiben in Kraft.“ (Bekanntmachung des Rats, BZ vom 14. November), aber der Rat erließ insgesamt 142 Verordnungen (Walther Lamp’l, S. 16-19), die auch geltende Gesetze änderten (zur Streupflicht ist in Lamp’ls Zusammenstellung dieser Verordnungen allerdings nichts zu finden). In diesem Sinne konnte er problemlos die Streupflicht nach § 69 der Straßenordnung anders zuweisen, und für eine Rücknahme lagen somit keine zwingenden Gründe vor.

Bergedorfer Zeitung, 13. November 1918

Bergedorfer Zeitung, 14. November 1918

 

 

 

 

 

 

In den Plenarsitzungen des Arbeiter- und Soldatenrats hat es zur Bestreuung der Bürgersteige offenbar keine Debatte gegeben und auch entsprechende Beschlüsse sind den Protokollen nicht zu entnehmen. Etwaige Einsprüche der wieder eingesetzten „alten“ Institutionen Senat und Bürgerschaft hätte der Rat durch sein Vetorecht (Bekanntmachung des Rats, BZ vom 19. November) wegwischen können. Möglicherweise wurde die Änderung von einer der Kommissionen des Rats vorgenommen, über deren Tätigkeit nur wenig bekannt ist (Volker Stalmann 2013, S. 61ff.) – eventuell handelte es sich um eine Eigenmächtigkeit der Nachrichten- und Presseabteilung des Rats, die „täglich auf eigene Faust allerlei Bekanntmachungen und Aufrufe [veröffentlichte], von denen die Mitglieder der Exekutive nie eine Ahnung hatten“ (Paul Neumann, S. 38).

Die „Aussichten für die Witterung“, die regelmäßig in der BZ zu finden waren, nannten in diesem Zeitraum nur für den 30. November „Temperatur nahe Gefrierpunkt; leichte Niederschläge wahrscheinlich“ (BZ vom 29. November), sonst war es bis 6. Dezember wärmer. Witterungsbedingte Unfälle gab es in jenen Tagen offenbar nicht, und es muss offen bleiben, wodurch der Arbeiter- und Soldatenrat auf das Bekanntmachungs-Glatteis geriet.

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