Das Landgebiet militärisch abgeriegelt

Bergedorfer Zeitung, 17. Juli 1917

Die schon im Beitrag Himmelfahrt = Hamsterfahrt geschilderten Bemühungen der Stadtbevölkerung, auf dem Lande Lebensmittel zu kaufen, hatten offenbar weiter zugenommen, und die wiederholten Warnungen der Landherrenschaften vor dem Schleichhandel (siehe z.B. BZ vom 12. Juli 1917) waren erfolglos geblieben, sodass man jetzt zu einer drastischen Gegenmaßnahme griff: an allen Zugängen zum hamburgischen Landgebiet, also auch in die Vierlande und die Marschlande, waren Militärposten eingerichtet worden. Sie sollten (Privat-)Personen, die Kartoffeln mit sich führten, dieselben abnehmen, „um sie der allgemeinen Verteilung zuzuführen“. Gemüsebauern wurden kontrolliert und mussten die „Schlußscheine“ vorlegen, d.h. die Bescheinigung eines abgeschlossenen und genehmigten Liefervertrags in die Stadt, ansonsten wurde ihre Fuhrwerksladung ebenso beschlagnahmt.

In diesen Wochen waren Kartoffeln besonders knapp: zwar gab es Mitte Juli bereits Frühkartoffeln, die zu 15 Pfennig das Pfund verkauft werden durften, aber nicht genug; Kartoffeln aus der vorjährigen Ernte kosteten 7 Pfennig/Pfund – allerdings waren alte Kartoffeln in Bergedorf seit mehreren Wochen nicht mehr vorhanden (dafür sollte die Brotration erhöht werden – die Ausgabe erfolgte in Form von Kochmehl, doch dafür wurde wiederum die Fleischration reduziert, siehe BZ vom 22. Juni und 12., 13. sowie 16. Juli 1917). Der Hunger blieb.

Welchen Erfolg der Militäreinsatz hatte (und wie umfangreich er war) berichtete die Zeitung nicht; man darf vermuten, dass er die Versorgungsprobleme etwas verringerte, den Schleichhandel, der sich ja nicht auf kontrollierte Straßen und Flüsse beschränkte sondern eben auch Schleichwege nutzte, aber nicht unterbinden konnte.

 

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