Fahrrad gut, Auto schlecht

Bergedorfer Zeitung, 22. März 1916

Bergedorfer Zeitung, 22. März 1916

Herrschte in vielen Bereichen Mangel, so war die Fahrradversorgung Bergedorfs davon augenscheinlich nicht betroffen: Adolf Riege inserierte seine „große Auswahl“ an Fahrrädern für Herren wie Damen, Fahrradmäntel und -luftschläuche bot er ebenso an. Auch gebrauchte Räder wurden immer wieder gehandelt, wie private Kleinanzeigen belegen.

Sicher darf man sich das Radfahren 1916 nicht so komfortabel vorstellen wie heute: Radwege gab es keine, und die Benutzung der Bürgersteige war Radfahrern in der Stadt Bergedorf wie in der Gemeinde Geesthacht verboten (siehe die „Verordnung betreffend den Fahrradverkehr in der Landherrenschaft Bergedorf“ von 1898 mit Ergänzung von 1900, in: Gesetze und Verordnungen für die Stadt Bergedorf 1904, S. 145 – 148) – dafür war die Konkurrenz im Straßenraum weniger dicht und trat eher in Gestalt von Pferd und Wagen als von Automobilen in Erscheinung. Die Straßen wiederum waren nicht asphaltiert, und entweder hatte man über Kopfsteinpflaster zu holpern oder man kämpfte auf den oft unbefestigten Straßen mit Sand und (bei Regen) Schlamm. Dennoch: das Fahrrad war – auch ohne Gangschaltung – in der Regel die schnellere Alternative zum Zufußgehen, und einen öffentlichen Personennahverkehr gab es in Bergedorf nicht und im Landgebiet nur mit der Vierländer Eisenbahn (siehe hierzu Rolf Wobbe).

Bergedorfer Zeitung, 27. März 1916

Bergedorfer Zeitung, 27. März 1916

Den Bergedorfer Autofahrern sollte es dagegen schlechter ergehen, rücksichtslose Bestrafung drohte, denn sie hätten ihre Vorräte und Reserven an Vollreifen, Decken und Schläuchen längst „anmelden“ müssen, wie das Stellvertretende Generalkommando in Altona erinnerte. Das musste jeden Autobesitzer misstrauisch stimmen, denn die Anmeldung eines Vorrats war meist der erste Schritt zu einer „Einziehung“, und „beschlagnahmt“ waren diese Gegenstände schon seit dem 15. Mai 1915, wenn sie auch weiter bei den privaten Eignern gelagert werden durften (siehe Mitteilungen der Landherrenschaften Nr. 6 vom 20. Mai 1915, darin lfd. Nr. 68).

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