1915 waren Flaschen so knapp, dass fünf Mitglieder des „Vereins der Mineralwasserfabrikanten“, darunter vier aus Bergedorf, nicht einfach baten, leere Flaschen zurückzubringen – sie erließen per Anzeige diese Warnung, derzufolge das Aneignen, ja schon das Zurückbehalten von Mineralwasserflaschen strafbar sei und dass man sie auch nicht „im eigenen Interesse“ benutzen dürfe. Die Unterzeichner führten den Flaschenmangel auf „die Unsitte, unsere Brause- und Seltersflaschen im Haushalt zu allen möglichen Dingen zu benutzen“ sowie Gleichgültigkeit und Böswilligkeit zurück, aber es gab weitere Ursachen, über die die Bergedorfer Zeitung berichtete: am 2. Juli 1915 war zu lesen, dass in Hamburg wegen der zahlreichen Einberufungen nicht genügend Flaschen hergestellt werden könnten (was sicher auch die Bergedorfer Glashütten beeinträchtigte, siehe den Beitrag zum Kamp), und am 12. Juli forderte das 3. Armeekorps (Potsdam) auf, ihm leere Flaschen zuzusenden, da Millionen Mineralwasserflaschen an die Front gegangen seien, aber „nicht eine zurückgekommen“ sei.
Schließlich trugen auch Bergedorfs Hausfrauen zum Flaschenmangel bei, die jetzt nicht mehr nur für den eigenen Bedarf Gemüse und Säfte einkochten, sondern diese schon seit 1914 (siehe z.B. BZ vom 6. September 1914) für die Front und die Lazarette in Hamburg konservierten, wie die oben ebenfalls abgebildete Anzeige des Bergedorfer Frauenvereins zeigt, und sich so einer Straftat schuldig machten.
Ob die auf dem Foto gezeigten Flaschen (von Sibbers & Heyden sowie Lange) wirklich zeitgenössisch sind, bedürfte aufwändiger Recherche, die hier nicht zu leisten ist. Sie dokumentieren jedenfalls private Aneignung, obwohl die Flaschen unten mit „unverkäuflich“ gekennzeichnet waren.
Übrigens: Unter dem Stichwort Flaschenpfand widmet Wikipedia der Frage, wer eigentlich Eigentümer einer Pfandflasche ist, längere Ausführungen zur heutigen Lage, denn es ist alles gar nicht so einfach.