Das Fischereirecht für die Bille war verpachtet, und man kann die Pächter verstehen, die ja Geld für ihr Recht gezahlt hatten, dass sie „Raubfischerei“ nicht dulden wollten. Immerhin waren bereits 29 Personen wegen unbefugten Fischfangs angezeigt und „empfindlich“ bestraft worden – die von den Pächtern organisierten „Fischhüter“ waren also durchaus erfolgreich.
Man kann davon ausgehen, dass jedes nicht-private Gewässer in der Hansestadt Hamburg, das sich als Lebensraum für Fische eignete, verpachtet war. Die Finanzdeputation, Vorgängerin der heutigen Finanzbehörde, ließ bei der Entstehung neuer öffentlicher Gewässer wie z.B. der Entwässerungsgräben in den Vier- und Marschlanden keine Zeit verstreichen, bis sie das Fischereirecht ausschrieb.
Nicht nur aus dem Wasser wurden gestohlen; auch Diebstahl von Tieren und landwirtschaftlichen Produkten gab es nach wie vor recht häufig (siehe z.B. den Beitrag zum Gurkendieb), sodass die Landherrenschaft ein nächtliches Betretungsverbot für Felder und Gärten erließ (BZ vom 11. August). In den stormarnschen Nachbardörfern wurden zahlreiche Bauern zu Feldhütern und Hilfspolizisten ernannt, elf allein im Dorf Lohbrügge (BZ vom 29. September).