Es war wirklich verwirrend: in einigen Geschäften wurde „wertbeständiges“ Geld, auch die neu eingeführte Rentenmark, nur wertgemindert in Zahlung genommen – andere Läden verlangten Zuschläge bei der Bezahlung mit Papiergeld.
Auf den ersten Blick scheint beides unzulässig: es gab einen festen Umrechnungskurs (seit dem 20. November: 1 Goldmark gleich 1 Billion Papiermark), und die Preise sollten dem Vorkriegsniveau entsprechen, doch so einfach war es nicht: Preissteigerungen auf dem Weltmarkt hatten wie neue Steuern und Sozialabgaben im Deutschen Reich praktisch alle Waren verteuert (BZ vom 12. Dezember). Ob es deshalb gerechtfertigt war, dass die Grundpreise für Fleisch von einem Tag auf den nächsten verdoppelt wurden (BZ vom 8. und 9. November), muss bezweifelt werden – es dürfte sich um Wucher gehandelt haben.
Aber Wucher sollte unterbunden werden, und so erhielten Bergedorf und Geesthacht eigene Preisprüfungsstellen, die die Angemessenheit von Preisen begutachten und Fälle von Wucherverdacht an die Staatsanwaltschaft übergeben sollten (BZ vom 24. Dezember). Allerdings dauerte es bis zur konstituierenden Sitzung der Ausschüsse vier Wochen (BZ vom 13. Dezember) und weitere zwei Wochen bis zur offiziellen Einweisung in die Aufgaben (BZ vom 29. Dezember) – da waren die Preise bereits im Rückgang begriffen. Sie lagen aber immer noch über dem Friedensstand, und da die Löhne und Gehälter im Zuge der Währungsumstellung halbiert worden waren (BZ vom 12. und 21. Dezember), fehlte es den meisten Menschen weiterhin an allen Ecken und Enden.
Immerhin: die anfänglichen Höher- bzw. Minderbewertungen einzelner Arten von Zahlungsmitteln verschwanden (BZ vom 6. Dezember).