Im August 1923 mussten Bergedorfer Haushalte für ihren Gasverbrauch 440.000 Mark pro Kubikmeter zahlen (BZ vom 6. September). Ab dem 10. Oktober waren es 35 Millionen, ab dem 15. Oktober 150 Millionen Mark pro Kubikmeter , ab dem 25. Oktober dann 2,8 Milliarden Mark für dieselbe Menge (BZ vom 9., 13. und 24. Oktober).
Nicht nur die Preissteigerungen waren ein Problem, sondern auch das Ableseverfahren: zweimal monatlich kam ein Mitarbeiter des Gaswerks, las den Zählerstand ab und errechnete dann den (sofort und in bar!) zu zahlenden Betrag auf der Grundlage des Gaspreises am Ablesetag. Das konnte aber bedeuten, dass je nach Ablesetag der eine 4,5 Mio. M/cbm zu zahlen hatte, der andere zwei Millionen mehr, und das empfand der BZ-Leser „B.“ als ungerecht.
Das Gaswerk nahm umfangreich Stellung: es konnte keine Benachteiligung erkennen, da ja die Preise weiter stiegen (BZ vom 26. September).
Gegen das Ableseverfahren wandte sich ein anderer BZ-Leser: er schlug die vorübergehende Selbstablesung des Gaszählers und entsprechende wöchentliche Zahlung vor, wie dies in der Stadt Hamburg auch als Versuch eingeführt wurde (BZ vom 29. September) – doch das lehnte der Betreiber des Gaswerks Bergedorf, die Aktiengesellschaft für Gas-, Wasser u. Elektrizitätsanlagen ab: „Das Verfahren der Selbstablesung durch die Gasverbraucher kann nicht zugelassen werden.“ (BZ vom 9. Oktober)
Nichtsdestotrotz gingen manche Bergedorfer zur Selbstablesung über, was das Gaswerk Bergedorf mit der Drohung beantwortete, dass man „infolge Mangels an Betriebskapital“ den Betrieb einzustellen gezwungen sei, wenn diese Art von Zahlungen nicht aufhöre. Über den Ausgang der Kontroverse berichtete die BZ nicht, aber da das Gaswerk bis zum Jahresende seine jeweils aktuellen Preise bekanntgab, scheint es nicht zu Unterbrechungen der Gaslieferung gekommen zu sein.