Es war ärgerlich, wenn ein Geldschein zerrissen oder sonstwie beschädigt wurde, aber kein Grund zur Panik: die Reichsbank tauschte solche Mängelexemplare um, wenn denn mehr als die Hälfte eines solchen Scheins vorhanden war, unabhängig davon, ob die Nummer des Scheins vorhanden war oder nicht. Das galt auch für Teilstücke, wenn sie denn zu ein- und demselben Schein gehörten und „gehörig geklebt“ waren.
Vor hundert Jahren waren die Geldscheine empfindlicher gegen alle Arten von Beschädigungen: die Detaillistenkammer Hamburg warnte vor allem vor dem Falten, da dies die Zerstörung besonders fördere – wenn man heute Banknoten aus den 1920er Jahren in die Hand bekommt, sieht man oftmals, an welchen Stellen sie gefaltet worden waren.
Richtig teuer konnte es werden, wenn der „Papierlappen“ als Notizzettel benutzt worden war: „Beschriebenes Papiergeld ist ungültig“, zumindest im Verkehr mit amtlichen Kassen, und auch die Reichsbank verweigerte in diesem Fall den Ersatz. Laut BZ betraf dies vor allem die 100-Mark-Scheine, die breite unbedruckte Ränder hatten – der im Juli 1922 in den Verkehr gekommene 500-Mark-Schein lud sogar noch mehr zu derartigem Missbrauch ein: er war nur einseitig bedruckt (siehe die Abbildungen bei Wikimedia, siehe auch BZ vom 17. August 1922).
Ein Beschreiben oder Bemalen wäre heute kein Problem – das steht zumindest auf einer Sparkassenseite: die heutige Bundesbank als Nachfolgeinstitution der Reichsbank würde so einen Euro-Schein und sogar auf „Deutsche Mark“ lautende Banknoten ersetzen, auch wenn weniger als die Hälfte eingeliefert wird – dann muss man allerdings belegen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden, wobei die Angabe „Hat die Katz gefressen“ wohl kaum ausreichen dürfte. Selbst für die Asche verbrannter Geldscheine wird Ersatz geliefert, wie es auf der Internetseite der Bundesbank heißt. Und die Volksbanken-Raiffeisenbanken schreiben ergänzend: „Auch stark verschmutztes Bargeld sichtet das Analysezentrum der Bundesbank, wäscht es und trocknet es in Wäschetrocknern.“
Vorsätzlich beschädigte Scheine wurden und werden allerdings nicht umgetauscht.