Einen neuen Brennstoff mit vielen Verwendungsmöglichkeiten bot Carl Harden hier an – angesichts der Rationierung von Petroleum und der ausgedehnten „Sperrstunden“, in denen weder Gas noch Strom ins Haus geliefert wurde, kann man davon ausgehen, dass die im Original halbseitige Anzeige aufmerksam gelesen wurde. Zusätzlich pries die BZ, die sich bestimmt über das große Inserat freute, das neue Produkt im redaktionellen Teil an (BZ vom 8. Dezember).
Autogas war 1919 übrigens etwas anderes als heute: Nach Meyers Lexikon, 7. Auflage (1924) war es mit Azetylen gesättigtes Azeton. Aktuell definiert Wikipedia Autogas als LPG, d.h. Liquefied Petroleum Gas, bestehend hauptsächlich aus Butan und Propan, für den Einsatz in Fahrzeug-Verbrennungsmotoren – Auto-Gas eben.
„Die Anschaffung der Autogaskocher, -Lampen, -Lötkolben, sowie die Anlagen ganzer Schaufenster- und Ladenbeleuchtungen, ebenso Koch- und Heizanlagen dürften sich für manchen Haushalt, Ladenbesitzer, Wirt, Mechaniker, Zahnarzt usw. sehr empfehlen“, schrieb die BZ in ihrem Begleittext zur Anzeige (BZ vom 8. Dezember). Sie machte damit indirekt auf einen Nachteil aufmerksam, denn die Unabhängigkeit vom Gas- und Stromnetz konnte man nur durch erhebliche Investitionen erreichen: man benötigte spezielle Lampen, Brenner und dergleichen, die Harden in Bergedorf und drumherum vorführte (und vermutlich auch verkaufte).
Harden fand auf jeden Fall gewerbliche Abnehmer – vielleicht Ladeninhaber, denen schon seit Wochen die elektrische Schaufensterbeleuchtung und jede Außenbeleuchtung verboten worden war (BZ vom 3. November), bestimmt Wilhelm Kuntz, den Betreiber des Hansa-Kinos, der sich damit von der Stromsperre ab Mitte des Monats (für Kinos, Theater etc.: 21 Uhr, BZ vom 16. Dezember) unabhängig machte und sogar Spätvorstellungen ab 21:30 Uhr anbot; ein anderer war Otto Hitscher (Baumanns Gesellschaftshaus), der damit für Licht in seiner Gaststube sorgte.
Über die nebenstehende Aufklärungs-Anzeige Hardens wird Hitscher aber nicht sehr erfreut gewesen sein, weil sie seine Saalbeleuchtung als rußend bezeichnete, was ja eher abschreckend auf potentielle Gäste gewirkt haben muss. Es spricht einiges dafür, dass die Saalbeleuchtung mittels Karbidlampen erfolgte, die rußend und außerdem nicht geruchsfrei brannten. Aber Karbid unterlag eben keinen Sperrstunden und Rationierungen.