Bergedorfs Bürgervertretung war 1919 für vier Jahre gewählt worden, doch die fällige Neuwahl wurde verschoben, und das ist schon ungewöhnlich. Aber nicht nur in Bergedorf war das so, sondern auch in der damals hamburgischen Stadt Cuxhaven und in allen hamburgischen Landgemeinden, denn nach einem Gesetz von 1922 sollte zunächst eine neue Landgemeinde- und Städteordnung beschlossen und dann auf dieser neuen Grundlage gewählt werden.
Aber eine Kommunalreform ist kein einfaches Vorhaben: der Senat hatte im Februar 1922 seinen Entwurf vorgelegt, und die Bürgerschaft beriet gründlich und nicht allzu schnell. Natürlich hätte man durch ein „Notgesetz“, das der Bergedorfer Bürgerverein forderte (BZ vom 23. Januar 1923), die Wahl im Frühjahr 1923 durchführen können, also nach vier Jahren, aber das schien dem Senat „nicht tunlich“, d.h. nicht ratsam, wegen der „eingetretenen allgemeinen Beunruhigung“ durch die Ruhrbesetzung: man befürchtete offenbar größere Änderungen des Wahlverhaltens mit Verschiebungen der politischen Kräfteverhältnisse in den kommunalen Parlamenten.
Angepeilt wurden folglich Wahlen im Herbst 1923, aber die neue Landgemeindeordnung und die neue Städteordnung waren da immer noch nicht fertig: erst kurz vor Weihnachten wurden sie beschlossen (BZ vom 22. Dezember). Der Wahltag wurde in der Folge auf den 2. März 1924 festgesetzt, und das klappte dann auch (BZ vom 3. März 1924).
Den Nachbarn in Sande erging es nicht anders: auch in ganz Preußen wurde die Wahl mehrfach verschoben (BZ vom 15. Februar und 21. September 1923); dort fand sie sogar erst am 4. Mai 1924 statt (BZ vom 6. Mai 1924).