Das war einmal ein wirklich hilfreicher geldwerter Hinweis des Amtsgerichts Bergedorf, das ansonsten in der Finanzanlageberatung nicht sonderlich hervortrat. Hilfreich und geldwert war der Vorschlag allerdings nur für das Reich, nicht für die hier Adressierten.
Das Kaiserreich finanzierte den Krieg zu einem erheblichen Teil durch Kriegsanleihen, die zu auch damals durchaus attraktiven Zinsen (5 %) begeben wurden und nach Kriegsende zurückgezahlt werden sollten, den Sieg ebenso stillschweigend einkalkulierend wie die Einnahmen aus Reparationszahlungen der Besiegten. Und da der Staat Verzinsung und Rückzahlung „garantierte“, war diese Anlage „mündelsicher“. Zugleich war der Kauf der Anleihe patriotische Pflicht: „erforderlich ist und bleibt, daß das Heer der kleinen Sparer mit seinem Gelde Kriegsanleihen erwirbt“, wie es am 15. März in der BZ hieß.
Als der Sieg ausblieb und die Reparationen nicht zu kassieren, sondern zu bezahlen waren, war das Geld futsch. Man kann nur hoffen, dass kein Vormund diesem heißen Finanztipp folgte und damit seine Schutzbefohlenen de facto enteignete, aber wahrscheinlich ist das nicht: auch die städtische Sparkasse Bergedorf beteiligte sich an der Zeichnung.
Wie tröstet der Banker? „Dein Geld ist ja nicht weg – es hat nur ein anderer.“