„Einmalig“ sollte es für Kinder zwischen dem dritten und vierzehnten Lebensjahr Schokolade oder Kakao geben – eine seltene Delikatesse, denn während des Krieges war Deutschland ja von Importen weitgehend abgeschnitten gewesen. Nach dem Krieg konnte wieder importiert werden, aber nur gegen Devisen, und Devisen waren knapp.
Wie und wann die „einmalige Verteilung von Schokolade und Kakao“ in Bergedorf und am Brookdeich, der damals noch zu Curslack gehörte, erfolgte, schrieb die BZ leider nicht, auch über das Antragsverfahren war nichts zu finden – wahrscheinlich erfuhren die Bergedorferinnen und Bergedorfer dies alles über die in der Stadt aufgestellten Bekanntmachungskästen. Man darf aber vermuten, dass es keine prinzipiellen Unterschiede zum übrigen Gebiet der Landherrenschaft gab: die Erziehungsberechtigten der Kinder zwischen dem dritten und vierzehnten Lebensjahr dort mussten sich bei einer amtlichen Stelle melden und erhielten besondere Karten. Dann hieß es warten, denn weder der Zeitpunkt der Verteilung noch die Menge stand fest, ebenso wenig die Abgabestelle.
Die Abgabe sollte laut Bekanntmachung „demnächst“ erfolgen – im heutigen Sprachgebrauch würde man darunter wohl „in den nächsten Tagen“ nach Ende der Anmeldefrist verstehen, aber so schnell ging es damals nicht: erst ab dem 6. Juli sollte die Verteilung in den angegebenen Geschäften erfolgen. Die Menge war nicht üppig: pro Kind erhielt man zu einem nicht genannten Preis 80 Gramm.
In der relativ dicht besiedelten Stadt Bergedorf wird man die eher kurzen Wege wohl gern auf sich genommen haben – in den Vierlanden hatte man kilometerweit zu laufen: da könnte der Kalorienverbrauch der Fußmärsche den Nährwert der Schokolade schon überstiegen haben. Den Kindern zuliebe wird aber kaum jemand auf die Delikatesse verzichtet haben, und das Laufen war man ja gewohnt: in Zollenspieker fand die Ausgabe von Milchkarten am 3. Juli, der Brotkarten am 5. Juli, und der besonderen Milch-, Nähr- und Säuglingskarten am 7. Juli statt (Bekanntmachung in der BZ vom 2. Juli 1919). Verwaltungstechnisch war das wohl einfacher – für die „Bezugsberechtigten“ sicher nicht.