Wieder einmal ging es um die „Ausbaggerung und Reinhaltung“ des ehemaligen Stadtgrabens, der Blickgraben, und wieder ging es nicht ohne Probleme.
Einige Wochen vor der Bekanntmachung hatte Lokalredakteur Theodor Müller eine Fabel ins Blatt gesetzt, den Dialog zweier Ratten, denen es in dem „mit wohlriechenden Düften erfüllten, unergründlichen Blickgraben“ außerordentlich gut ging und die ihr Habitat wie einen „Naturschutzpark“ empfanden (BZ vom 10. Juli 1926).
Eine Protestversammlung der „Interessenten“ wurde passenderweise im Lokal von Franz Rosenthal in der Straße Hinterm Graben abgehalten.
Die Grundeigentümer wandten sich nicht gegen das Ausbaggern als solches, aber, so die Anlieger, die Verordnung von 1852 sei als völlig überholt aufzuheben; sie seien nicht verantwortlich für den Müll, der im Graben illegal entsorgt wurde – die Arbeiten sollten von der Stadt in Auftrag gegeben und bezahlt werden (BZ vom 17. August 1926).
Als der Wasserstand für die Arbeiten abgesenkt wurde, bot sich dem BZ-Autor die Gelegenheit zu einem Artikel über „Das Wunder des Blickgrabens“: im Schlamm meinte er Gegenstände aus der Anfangszeit der Bergedorfer Kultur zu erblicken, Historikern und Geologen böte sich ein weites Forschungsfeld, Bakteriologen hingegen kämen zu spät.
Die Museumskommission des Bergedorfer Bürgervereins wird aber über die Gleichsetzung ihrer Sammeltätigkeit mit Müll- und Schlammentsorgung nicht erfreut gewesen sein.
Die „Interessenten“ übrigens verweigerten im Sinne ihres Beschlusses die nötigen Arbeiten, und ebenfalls im Sinne dieses Beschlusses baggerte dann die Stadt – dass die Stadt anschließend die Rechnungen an die Interessenten verschickte, gefiel den Grundeigentümern sicher nicht (BZ vom 24. November).





