An die SSG-Bibliotheken wurde die Frage nach der langfristigen Archivierung von SSG-Material gestellt, da dies ein Kriterium für Aussonderungsentscheidungen in anderen Bibliotheken ist. Die AG SSG hat in Ihrer Sitzung vom 27. November 2012 dazu die folgende Position beschlossen:
- SSG-Bibliotheken sehen sich in der Pflicht, Material, dass im Rahmen der SSG-Tätigkeit erworben wurde, langfristig in Printform zu archivieren und überregional im Rahmen der Fernleihe und ggf. von Dokumentlieferdiensten zur Verfügung zu stellen. Das gilt unabhängig davon, ob das Material aus SSG-Fördermitteln oder aus Eigenmitteln erworben wurde und ebenfalls unabhängig davon, ob das SSG an der jeweiligen Bibliothek aktuell noch gepflegt wird. Auch bei Vorliegen einer allgemein zugänglichen elektronischen Version (z.B. Nationallizenz) wird die SSG-Bibliothek den Printbestand nicht aussondern.
- Bei Printbeständen, die aufgrund ihres Erhaltungszustandes umfangreiche Restaurierungsmaßnahmen erforderlich machen, sieht die AG SSG hingegen nicht die Verpflichtung, diese aus Eigenmitteln zu bestreiten. Die SSG-Bibliotheken sind in diesen Fällen bestrebt, diese Materialien (unter Beachtung der urheberrechtlichen Möglichkeiten und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen) zu digitalisieren oder ggf. zu verfilmen.
- Bibliotheken, die Aussonderungsentscheidungen treffen, werden dringend gebeten, zu überprüfen, ob das auszusondernde Material an der aktuellen (!) SSG-Bibliothek vorhanden ist und dieses ggf. zur Lückenergänzung anbieten. Die SSG-Bibliotheken werden die Möglichkeit zur Lückenergänzung in allen Fällen nutzen, in denen das angebotene Material dem Erwerbungsprofil des SSG entspricht. SSG-Bibliotheken, die ein SSG abgegeben bzw. verloren haben, sind hingegen nicht verpflichtet, für das ehemalige SSG Lückenergänzungen vorzunehmen.
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